AbfindungPlus
Abfindungsrechner: Ermitteln Sie Ihre mögliche Abfindung!
Wir prüfen Ihre Abfindung und klagen ohne Kostenrisiko
Kostenfrei prüfen & klagen lassen - Wir setzen Ihren Anspruch durch!

Der Verlust des Arbeitsplatzes stellt eine erhebliche Herausforderung dar, sowohl emotional als auch finanziell. Die Abfindung des Arbeitgebers kann als Entschädigung dienen – allerdings besteht in Deutschland kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch können mit der Unterstützung erfahrener Arbeitsrechtsexperten oft Abfindungen erzielt werden.
Mit unserem Abfindungsrechner können Sie schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung über die mögliche Höhe Ihrer Abfindung erhalten. Unsere erfahrenen Arbeitsrechtsexperten stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Chancen zu maximieren und eine faire Abfindung für Sie zu verhandeln.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch!
Haben Sie eine Kündigung erhalten?
Wann haben Sie eine Kündigung erhalten?
Wie viele Jahre sind Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt?
Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Unternehmen?
Wie hoch ist Ihr durchschnittliches Monatsgehalt (brutto)?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Kostenlose Erstberatung
+49 30 2178 8709
arbeitsrecht@goldenstein‒kanzlei.de
Hegelallee 1, 14467
Goldenstein Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Potsdam, Deutschland
Schritt 1
Füllen Sie das Online-Formular aus, um Ihren Anspruch zu überprüfen und an uns zu übermitteln.
Schritt 2
Unser Anwaltsteam prüft Ihre Daten und berät Sie kostenlos, riskofrei und persönlich.
Schritt 3
Wir setzen Ihre Ansprüche zügig und gewissenhaft durch.
Schritt 4
Sie erhalten Ihr Geld und lassen die Korken knallen.
Andere Anbieter
Mit AbfindungPlus
Problem
Tim Klein wurde nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit überraschend gekündigt – ohne Abfindungsangebot.
Lösung
Wir legten Kündigungsschutzklage ein und verhandelten eine Abfindung in Höhe von 38.000 €.
„Ich war sprachlos ohne die Kanzlei hätte ich keinen Cent gesehen. Jetzt kann ich in Ruhe neu starten.“
Tim Klein
Sachbearbeiter
Problem
Martina Scholz erhielt nach ihrer Elternzeit keine Rückkehrmöglichkeit auf ihre vorherige Position – der Arbeitgeber wollte sie auf eine niedriger bezahlte Stelle versetzen.
Lösung
Wir setzten uns außergerichtlich für ihre Rechte ein und erstritten die Rückkehr auf ihre alte Stelle samt Gehalt und Nachzahlung von 9.500 €.
„Ich hatte das Gefühl, einfach abgeschoben zu werden. Dank der Kanzlei habe ich mein Recht bekommen und wieder ein gutes Gefühl bei der Arbeit.“
Martina Scholz
Projektmanagerin
Fragen und Antworten zum Thema Abfindung
Was muss ich unternehmen, wenn ich eine Kündigung erhalte?
Im Falle einer Kündigung gilt es vor allem zügig und zeitnah zu handeln. Um eine Abfindung zu erhalten, muss gegen die Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Die Frist für die Erhebung einer Kündigungsklage beträgt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Da eine Säumnis dieser Frist zum Verlust des Klagerechts führt, ist an dieser Stelle eine gewisse Eile geboten.
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie dient oft dazu, eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden oder das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden.
Warum werden Abfindungen gezahlt, obwohl es keinen Anspruch darauf gibt?
Arbeitgeber zahlen oft Abfindungen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Eine Abfindung dient als Entschädigung für wirtschaftliche Nachteile des Arbeitnehmers und kann im Sozialplan festgelegt sein.
Ist die Abfindung steuerpflichtig?
Ja, Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig. Allerdings fallen für Abfindungen keine Sozialversicherungsbeiträge an, sodass am Ende deutlich mehr netto vom brutto bleibt. Außerdem sind Abfindungen steuerlich begünstigt, indem auf sie die sogenannte Fünftel-Regelung Anwendung findet.
Was gehört zum Bruttomonatsgehalt, das in die Berechnung einfließt?
Das Bruttomonatsgehalt umfasst alle regelmäßigen Vergütungen, die der Arbeitnehmer erhält, bevor Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen werden. Dazu gehören: Grundgehalt, Bonuszahlungen, Prämien, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, geldwerte Vorteile (z. B. Firmenwagen oder Sachbezüge), betriebliche Altersvorsorge und Provisionen. Je nach Vertrag und individueller Vereinbarung können diese Bestandteile unterschiedlich berücksichtigt werden.
Gibt es eine Frist für die Annahme eines Abfindungsangebots?
In vielen Fällen setzen Arbeitgeber Fristen für die Annahme eines Abfindungsangebots. Diese sollten jedoch nicht unüberlegt akzeptiert werden. Es ist ratsam, das Angebot rechtlich prüfen zu lassen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Eine Kündigungsschutzklage ergibt insbesondere dann Sinn, wenn die Kündigung wahrscheinlich rechtsunwirksam ist oder der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten möchte.
Welche Kosten sind im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zu erwarten?
Die Kosten bemessen sich nach dem Streitwert der Kündigungsschutzklage. Der Streitwert der Kündigungsschutzklage beträgt maximal drei brutto Monatsgehälter. Die Kosten setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Es gilt dabei zu beachten, dass diese Kosten bei Erfolg der Kündigungsschutzklage jede Parte selbst trägt.
Warum sollte ich die Kanzlei Goldenstein für meine Abfindungsverhandlungen wählen?
Goldenstein hat sich als eine der führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands etabliert und verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Rechtsbranche. Mit einem Team von zahlreichen Experten setzt sie sich bundesweit für die Rechte ihrer Mandanten ein. Bekannt wurde die Kanzlei durch ihre Erfolge im Abgasskandal, bei dem sie bislang mehr als 65.000 Mandanten zu hohen Entschädigungen verholfen hat. Unsere hohe Erfolgsquote sowie die hohe Zufriedenheit unserer Mandanten spricht für unsere Kanzlei. Gern können Sie sich zunächst kostenfrei und unverbindlich von unseren Rechtsexperten beraten lassen und anschließend in Ruhe überlegen, ob Sie Ihre Rechtsansprüche mit uns durchsetzen möchten.
AbfindungPlus
© 2025 Goldenstein Rechtsanwaltsgesellschaft mbH